Voraussetzung einer Vor- Ort- Beratung

 

*    Die Energieberatung vor Ort richtet sich an Gebäude- und Wohnungseigentümer, denen die Heizkosten zu hoch und die Energiepreise zu teuer sind.

* Denn gerade bei Altbauten kann der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten drastisch gesenkt werden. Dabei empfiehlt es sich, anstehende Sanierungsmaßnahmen mit Energiesparmaßnahmen zu verbinden.

* Hier können Sie auf einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) zugelassenen Energieberater zugreifen, der Ihnen bei der Beratung vor Ort energetische Schwachstellen Ihres Gebäudes aufzeigt, wirtschaftliche Sanierungsmassnahmen empfiehlt und finanzielle Fördermöglichkeiten erläutert.

* Die Energiesparberatung wird auf Antrag des unabhängigen Beraters noch bis zum 31.12.09 durch den Bund gefördert.

* Dabei muss die Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 (in den neues Bundesländern vor dem 01.01.1989) erteilt und die Gebäudehülle darf später um nicht mehr als 50 % geändert worden sein.

* Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus kann der Berater ein nicht rückzahlbaren Zuschuss von 300,-- € für Sie beantragen, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss sogar 360,-- €,

 

 

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