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Die Energieberatung vor Ort
richtet sich an Gebäude- und Wohnungseigentümer, denen die Heizkosten zu hoch
und die Energiepreise zu teuer sind.
Denn gerade bei Altbauten kann
der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten drastisch gesenkt werden.
Dabei empfiehlt es sich, anstehende Sanierungsmaßnahmen mit Energiesparmaßnahmen
zu verbinden.
Hier können Sie auf einen vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) zugelassenen
Energieberater zugreifen, der Ihnen bei der Beratung vor Ort energetische
Schwachstellen Ihres Gebäudes aufzeigt, wirtschaftliche Sanierungsmassnahmen
empfiehlt und finanzielle Fördermöglichkeiten erläutert.
Die Energiesparberatung wird
auf Antrag des unabhängigen Beraters noch bis zum 31.12.09 durch den Bund
gefördert.
Dabei muss die Baugenehmigung
in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 (in den neues Bundesländern vor
dem 01.01.1989) erteilt und die Gebäudehülle darf später um nicht mehr als 50 %
geändert worden sein.
Bei einem Ein- oder
Zweifamilienhaus kann der Berater ein nicht rückzahlbaren Zuschuss von 300,-- €
für Sie beantragen, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt
der Zuschuss sogar 360,-- €,
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